Wir zeigen Wege auf
Gefördert werden
Anspruchsberechtigt: alle KMUs – also Unternehmen mit nicht mehr als 250 Vollzeit-Mitarbeitern bei einem Umsatz bis 50 Mio. €/a oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €/a.
Auch größere Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze erhalten eine geförderte Beratung. Voraussetzung: Der Gesamtenergieverbrauch liegt unter 500.000 kWh/a.
Förderung: Das „unternehmensindividuelle Energiekonzept“ muss von einem Berater erstellt werden, der dafür beim BAFA zugelassen ist. Die Beratung wird mit 80% aus bis zu 7.500 € bezuschusst.
Die Anträge auf den Beratungszuschuss sind einfach und müssen online beim BAFA gestellt werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Antragstellung.
Über die geltenden Bestimmungen informiert:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Querschnittstechnologien
Frankfurter Straße 29 – 35
Anspruchsberechtigt: alle Unternehmen (unabhängig von Größe und Beschäftigten).
Förderung: Insgesamt gibt es 5 Module. Unterschieden wird zwischen:
Modul 1: Einzelmaßnahmen/Querschnittstechnologien.
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbarer Energie.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagament.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Modul 5: Transformationskonzepte.
Ziel: Das CO2‐Minderungsprogramm setzt bei Gebäuden an. Ziel: Nach dem novellierten Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom Oktober 2021 sollen inzwischen die im Land verursachten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert und zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 schrittweise verringert werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn Energie effizienter eingesetzt und bei Strom und Wärme Energie eingespart wird – insbesondere im Gebäudebestand.
Wer: Das Förderprogramm richtet sich an KMUs, aber auch an Krankenhäuser, kommunale und kirchliche Einrichtungen, Vereine oder Pflegeheime. Weiter wird die Energieberatung verschiedener Einrichtungen in unterschiedlicher Höhe bezuschusst (siehe Förderung der Energieberatung).
Fristen: Dieses Programm wird seit 2015 regelmäßig verlängert.
Details entnehmen Sie bitte der Seite des Umweltministeriums BW oder der L-Bank.
Details unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/
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